Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

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Steuerberatungskanzlei Obernhuber & Partner aus Graz informiert

Vermietungen innerhalb der Familie werden nur unter besonderen Voraussetzungen steuerlich anerkannt. In einer aktuellen Entscheidung stellt das Bundesfinanzgericht (BFG) klar, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Das BFG hielt unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) fest, dass Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen steuerlich nur dann anzuerkennen sind, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Vereinbarung muss nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
  • sie muss einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben,
  • sie wäre unter fremden Dritten zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden.
  • Darüber hinaus muss die tatsächliche Erfüllung des Vertrages in Einklang mit den vorgenannten Voraussetzungen erfolgen.

Tipp von Obernhuber & Partner zur steuerlichen Anerkennung von Mietverträgen mit nahen Angehörigen

Vereinbarungen innerhalb der Familie müssen fremdüblich gestaltet sein, damit sie steuerlich anerkannt werden und Werbungskosten geltend gemacht werden können. Häufig ist die Beurteilung der Fremdüblichkeit im Einzelfall schwierig und birgt Risiken. Daher empfiehlt es sich dringend, uns bereits vor Abschluss entsprechender Vereinbarungen zu konsultieren, um mögliche Risiken zu minimieren und eine rechtssichere Gestaltung sicherzustellen.

Mietverträge unter Angehörigen steuerlich sicher gestalten

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